Informationen zum Ablauf beim Erstgespräch

Ein sicheres Gefühl und Vertrauen sind für unbedingt wichtig für die gemeinsame Arbeit.
Daher biete ich Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch an, wo wir uns kennenlernen können.

Informationen zum Ablauf beim Erstgespräch

Ich freue mich auf unser Kennenlernen!

Michaela Klampfer mit dunkelblonden Haaren und schwarzer Bluse

Das Eingehen auf Ihre persönliche Situation nehme ich im Erstgespräch sehr wichtig und ernst. Daher darf ich Ihnen bei unserem ersten Termin 30 Minuten kostenfrei anbieten.

Gerne können wir zu diesen 30 Minuten noch Beratungszeit anhängen, sodass wir für Ihre Anliegen ausreichend Zeit haben.

Mit ist es besonders wichtig, Ihre individuelle Lebenssituation unvoreingenommen kennenzulernen. Gerne können Sie Vorbefunde mitbringen.

Ich bin bei der Terminvereinbarung sehr bemüht, auf Ihre zeitlichen Wünsche und Möglichkeiten einzugehen, um Ihnen schnell einen passenden Termin anbieten zu können.


Ihre Vorteile in meiner Praxis

  • Kostenfreies Erstgespräch – 30 Minuten zum Kennenlernen
  • Ihr Termin in gemütlicher, ruhiger Atmosphäre
  • Bar- & Bankomatzahlung
  • Kostenfreie Absage bis 18 Uhr am Vortag des reservierten Termins
  • Parkmöglichkeit


Ablauf Kostenrückerstattung

Schmetterling mit violetten Flügeln fliegt nach rechts

Kostenrückerstattung bei psychologischer Behandlung und Psychotherapie

Alle Versicherten in Österreich haben Anspruch auf Psychotherapie und klinisch-psychologische Behandlung.

Die Kosten werden von den Krankenkassen teilweise mit übernommen und wurden bereits als gleichwertige Leistung neben ärztlicher Hilfe in den Sozialversicherungsgesetzen (ASVG, GSVG, BSVG, B-KUVG) verankert.

Der Anteil der Kostenübernahme für Psychotherapie und psychologische Behandlung durch die Sozialversicherungen beträgt momentan zwischen 33€ bis 45€. Zur Einreichung wird eine
ärztliche Bestätigung und die Honorarnote inkl. psychiatrischer Diagnose benötigt.

Das Formular für die ärztliche Untersuchung erhalten Sie bei Ihrem/r Hausarzt/ Hausärztin und auch in meiner Praxis. Damit wird die teilweise Kostenübernahme für 10 Sitzungen ermöglicht.

Entweder haben Sie bereits eine Diagnose und bringen Vorbefunde mit zu unserem Erstgespräch oder die Diagnose wird in Rahmen unserer ersten Gespräche von mir gestellt.

Die teilweise Kostenrückerstattung findet nur im Rahmen einer Krankenbehandlung statt, Beratung und Coaching sind keine Krankenkassenleistungen.


Im Bedarfsfall kann ab der 11. Sitzung ein Antrag auf weitere Einheiten gestellt werden, diesen füllen wir gemeinsam in meiner Praxis aus.

Hier finden Sie Ihre wichtigen Informationen zum Kostenzuschuss!